Serviceleistungen

Vorraussetzung

für die Inanspruchnahme der Leistungen ist die Entrichtung des Mitgliedsbeitrages Voraussetzung. Dieser beträgt für Aktive 1 Prozent des Bruttobezuges und für Pensionisten 0,5 Prozent des Ruhebezuges.

Eine weitere Voraussetzung ist bei Gewährung von Sozialleistungen die einjährige Mitgliedschaft zum ÖGB.

Von den Mitgliedsbeiträgen wird ein beträchtlicher Teil zur Finanzierung des Rechtsschutzes und der Fürsorgeeinrichtungen verwendet und kommt so direkt wieder den Mitgliedern zugute.

Durch die steuerliche Berücksichtigung ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag.

Wenn Sie also Mitglied unserer Gewerkschaft sind und regelmäßig den Mitgliedsbeitrag bezahlen, kommen Sie in den Genuss unserer Leistungen.

Mehr zum Thema