Sozialunterstützung
Der Landesvorstand der GÖD Vorarlberg gewährt unverschuldet in Not geratenen Mitgliedern eine Sozialunterstützung.
Die Unterstützung wird nach einjähriger Mitgliedschaft zum ÖGB gewährt. Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach der Notlage des Unterstützungswerbers unter Berücksichtigung seines Familieneinkommens und seiner Sorgepflicht. Zum Nachweis des Familieneinkommens sind je ein Gehaltszettel bzw. Pensionsnachweis aller im Haushalt lebenden Familienmitglieder beizulegen.
Beispiele:
Zahn- und kieferchirurgische Eingriffe, Zahnersatz (Implantate) und -regulierungen, Therapiekosten nach langer Krankheit oder Unfall, Umbauarbeiten für Badezimmer bei körperlicher Behinderung, Anschaffung von behindertengerechten Fahrzeugen, Sehhilfen und Brillen für Kinder.
Dem Ansuchen sind alle Belege beizulegen, die der Beurteilung der unverschuldeten Notlage des Unterstützungswerbers dienlich sind (z.B. Rechnungen, ärztliche Atteste usw). Ebenso sind Erstattungen durch die Krankenkasse (BVA, ÖGK) mit dem jeweiligen Schreiben oder dem Zahlungseingang zu belegen.
Nicht berücksichtigt werden können u.a. Reise- und Fahrtkosten, übliche Haushalts- und Lebenskosten (z.B. Telefongebühren), Brillen für Erwachsene, die eine normale Sehschwäche (auch altersbedingt) beheben, Kosten für Kuraufenthalte.
Die Ansuchen sind vom Betriebsausschuss und/oder der Landesleitung des Unterstützungwerbers zu bestätigem, ehe sie dem Landesvorstand vorgelegt werden.
Die Unterlagen können digital an den Landesvorstand Vorarlberg eingereicht werden - E-Mail: vlbgsymbolgoedpunktat
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→ Antragsformular und Regulativ
Die GÖD wird die erthaltenen Daten zum Zwecke der Abwicklung der Sozialunterstützung verarbeiten. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter www.oegb.at/datenschutz ersichtlich.