Formulare
Rechtsschutzansuchen
Berufsschutz - Rechtsberatung und Mobbing
Pensionsberechnung
Für den Download der Formulare des Pensionsservice bitte im Mitgliederbereich anmelden.
Die Checklisten und Muster finden sie links im Menü Downloadbereich & Formulare im Menüpunkt Pensionsrecht.
Bildungsförderung
Für den Download der Formulare bitte im Mitgliederbereich anmelden.
Sie finden die Formulare links im Menü Downloadbereich & Formulare unter Bildungsförderung.
Polizei Interne Fortbildung
Bildungsfahrten der Landesleitungen Vorarlberg
Die Formulare für unsere FunktionärInnen und die Bildungsfahrten der Landesleitungen findest du HIER.
Familienunterstützung
Für den Download des Formulares bitte im Mitgliederbereich anmelden.
Sie finden das Formular links im Menü Downloadbereich & Formulare unter Soziale Betreuung.
Karenzmeldung
Schulveranstaltungen und Kinderferienaktion
Geburtenbeihilfe
Sozialunterstützung
Solidaritätsversicherung (Unfallversicherung, Sterbefallanzeige...)
Für den Download des Formulares bitte im Mitgliederbereich anmelden.
Sie finden die Formulare der Solidaritätsversicherungen links im Menü Downloadbereich & Formulare unter Soziale Betreuung bzw. hier
Formular Sterbefallanzeige
Infoblatt für Sterbefallanzeige
Mitgliedsanmeldung und Abzugserklärung
Der GÖD-Beitritt dauert nur wenige Minuten. Hier geht’s zum online Anmeldeformular.
Abzugserklärung:
Du benötigst Unterstützung bei der Mitgliedsanmeldung?
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Mitgliederverwaltung
Teinfaltstraße 7
1010 Wien
mvsymbolgoedpunktat oder 01/53 454-139
Vielen Dank!
Mitgliedsbeiträge 1. Jänner bis 30. Juni 2026
Berufstätige und Personen in einem Ausbildungsverhältnis
Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 1 % des Bruttobezuges, höchstens jedoch € 34,10.
Pensionist:innen
Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 0,5 % der Bruttopension, höchstens jedoch € 14,03.
Krankenpflegeschüler:innen und Studierende
€ 6,00 monatlich
Personen ohne Einkommen
Arbeitslose (Voraussetzung ist eine vorausgegangene GÖD-Mitgliedschaft) und Personen in Familienhospizfreistellung oder Karenz bezahlen einen Anerkennungsbeitrag von 4,50 Euro monatlich.
Ausnahmen
Personen im Präsenz- oder Zivildienst, in der Schutzfrist oder in Karenz nach MSchG und Personen in Karenz nach dem VKG bleiben beitragsfrei Mitglieder, wenn sie vor Beginn dieser beitragsfreien Zeiten mindestens sechs Monate Vollbeiträge entrichtet haben. Ist das nicht der Fall, bleibt die Mitgliedschaft nur durch Bezahlung des Anerkennungsbeitrag von € 4,50 monatlich aufrecht.