Geburtenbeihilfe

Die Zuerkennung der Geburtenbeihilfe wird aus dem Anlass der Geburt eines Kindes, jedem Mitglied gewährt.
Die Voraussetzung ist eine einjährige Mitgliedschaft.

Für Geburten ab 1.1.2024 beträgt die Höhe der Geburtenbeihilfe € 80,-- pro Kind.
Dem Antrag auf Geburtenbeihilfe ist die Geburtsurkunde in Kopie beizulegen und spätestens bis zum 4. Geburtstag des Kindes vorzulegen.

Die Unterlagen können digital an den Landesvorstand Vorarlberg eingereicht werden - E-Mail:  vlbgsymbolgoedpunktat

Hier geht es zum­

→ Antragsformular

 

Die GÖD wird die in diesem Antrag enthaltenen Daten zum Zwecke der Abwicklung der Familienunterstützung verarbeiten. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter www.oegb.at/datenschutz ersichtlich.

Schlagworte

Frauen, Förderungen

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