Geburtenbeihilfe

Die Zuerkennung der Geburtenbeihilfe wird aus dem Anlass der Geburt eines Kindes, jedem Mitglied gewährt.
Die Voraussetzung ist eine einjährige Mitgliedschaft.

Die Höhe der Geburtenbeihilfe beträgt € 60,-- pro Kind und kann nur einmal pro Kind beantragt werden.
Dem Antrag auf Geburtenbeihilfe ist die Geburtenurkunde in Kopie beizulegen und spätestens bis zum 4. Geburtstag des Kindes vorzulegen.

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→ Antragsformular

 

Die GÖD wird die in diesem Antrag enthaltenen Daten zum Zwecke der Abwicklung der Familienunterstützung verarbeiten. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter www.oegb.at/datenschutz ersichtlich.

Schlagworte

Frauen, Förderungen

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