Formulare

Für den Download des Rechtschutzformulares bitte im Mitgliederbereich anmelden.
Sie finden das Formular links im Menü Downloadbereich & Formulare unter Rechtsschutzansuchen.

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Für den Download der Formulare des Pensionsservice bitte im Mitgliederbereich anmelden.
Die Checklisten und Muster finden sie links im Menü Downloadbereich & Formulare im Menüpunkt Pensionsrecht.

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Sie finden die Formulare links im Menü Downloadbereich & Formulare unter Bildungsförderung.

 

Polizei Interne Fortbildung

Bildungsfahrten der Landesleitungen Vorarlberg

Die Formulare für unsere FunktionärInnen und die Bildungsfahrten der Landesleitungen findest du HIER.

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Sie finden das Formular links im Menü Downloadbereich & Formulare unter Soziale Betreuung.

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Sie finden die Formulare der Solidaritätsversicherungen links im Menü Downloadbereich & Formulare unter Soziale Betreuung bzw. hier

Formular Sterbefallanzeige
Infoblatt für Sterbefallanzeige

Mitgliedsanmeldung und Abzugserklärung

Der GÖD-Beitritt dauert nur wenige Minuten. Hier geht’s zum online Anmeldeformular.

Abzugserklärung:

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Gewerkschaft Öffentlicher Dienst 
Mitgliederverwaltung
Teinfaltstraße 7
1010 Wien


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Mitgliedsbeitrag

Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 1 % des Bruttobezuges, höchstens jedoch 1 % des Referenzbetrags gem. § 3 Abs. 4 GehG (Stand 1.1.2024: max. 32,94 Euro).

Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 0,5 % der Bruttopension (Stand 1.1.2024: max 13,12 Euro).

Lehrlinge, Verwaltungsassistent:innen, Krankenpflegeschüler:innen und Personen im Ausbildungsdienst zahlen ab
1.1.2024 0,5 % ihres Einkommens aus dem Ausbildungsverhältnis.
Dieser Prozentsatz wird mit 1.1.2025 auf 0,75 % und mit 1.1.2026 auf 1,0 % erhöht.

Schüler:innen und Student:innen ohne Dienstverhältnis, Arbeitslose und Personen in Familienhospizfreistellung oder Karenz bezahlen einen Anerkennungsbeitrag von 4,50 Euro monatlich (Stand 1.1.2024).

Personen im Präsenz- oder Zivildienst, in der Schutzfrist oder in Karenz nach MSchG und Personen in Karenz nach dem VKG bleiben beitragsfrei Mitglieder, wenn sie vor Beginn dieser beitragsfreien Zeiten mindestens sechs Monate Vollbeiträge entrichtet haben. Ist das nicht der Fall, bleibt die Mitgliedschaft nur durch Bezahlung des Anerkennungsbeitrag von € 4,50 monatlich (Stand 1.1.2024) aufrecht.



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