Formulare
Rechtsschutzansuchen
Berufsschutz - Rechtsberatung und Mobbing
Pensionsberechnung
Für den Download der Formulare des Pensionsservice bitte im Mitgliederbereich anmelden.
Die Checklisten und Muster finden sie links im Menü Downloadbereich & Formulare im Menüpunkt Pensionsrecht.
Bildungsförderung
Für den Download der Formulare bitte im Mitgliederbereich anmelden.
Sie finden die Formulare links im Menü Downloadbereich & Formulare unter Bildungsförderung.
Polizei Interne Fortbildung
Bildungsfahrten der Landesleitungen Vorarlberg
Die Formulare für unsere FunktionärInnen und die Bildungsfahrten der Landesleitungen findest du HIER.
Familienunterstützung
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Sie finden das Formular links im Menü Downloadbereich & Formulare unter Soziale Betreuung.
Karenzmeldung
Kinderferien, Sport- und Wienwochen
Geburtenbeihilfe
Sozialunterstützung
Solidaritätsversicherung (Unfallversicherung, Sterbefallanzeige...)
Für den Download des Formulares bitte im Mitgliederbereich anmelden.
Sie finden die Formulare der Solidaritätsversicherungen links im Menü Downloadbereich & Formulare unter Soziale Betreuung bzw. hier
Formular Sterbefallanzeige
Infoblatt für Sterbefallanzeige
Mitgliedsanmeldung und Abzugserklärung
Der GÖD-Beitritt dauert nur wenige Minuten. Hier geht’s zum online Anmeldeformular.
Abzugserklärung:
Du benötigst Unterstützung bei der Mitgliedsanmeldung?
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Mitgliederverwaltung
Teinfaltstraße 7
1010 Wien
mvsymbolgoedpunktat oder 01/53 454-139
Vielen Dank!
Mitgliedsbeitrag
Berufstätige
Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 1 % des Bruttobezuges, höchstens jedoch 1 % des Referenzbetrags gem. § 3 Abs. 4 GehG (Stand 1.1.2024: max. 32,94 Euro).
Pensionist:innen
Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 0,5 % der Bruttopension (Stand 1.1.2024: max 13,12 Euro).
Personen in einem Ausbildungsverhältnis
Lehrlinge, Verwaltungsassistent:innen, Krankenpflegeschüler:innen und Personen im Ausbildungsdienst zahlen ab
1.1.2024 0,5 % ihres Einkommens aus dem Ausbildungsverhältnis.
Dieser Prozentsatz wird mit 1.1.2025 auf 0,75 % und mit 1.1.2026 auf 1,0 % erhöht.
Personen ohne Einkommen
Schüler:innen und Student:innen ohne Dienstverhältnis, Arbeitslose (Voraussetzung ist eine vorausgegangene GÖD-Mitgliedschaft) und Personen in Familienhospizfreistellung oder Karenz bezahlen einen Anerkennungsbeitrag von 4,50 Euro monatlich (Stand 1.1.2024).
Ausnahmen
Personen im Präsenz- oder Zivildienst, in der Schutzfrist oder in Karenz nach MSchG und Personen in Karenz nach dem VKG bleiben beitragsfrei Mitglieder, wenn sie vor Beginn dieser beitragsfreien Zeiten mindestens sechs Monate Vollbeiträge entrichtet haben. Ist das nicht der Fall, bleibt die Mitgliedschaft nur durch Bezahlung des Anerkennungsbeitrag von € 4,50 monatlich (Stand 1.1.2024) aufrecht.