Kinderferienaktion
Kinderferienaktion, Wien- und Landschulwochen, Schulschi- und Schulsportwochen
Mitglieder unserer Gewerkschaft, deren Kinder an einer Kinderferienaktion, Stadt- oder Landschulwoche oder Schulschi- oder Schulsportwoche teilnehmen, können einen Zuschuss zu den angefallenen Kosten beim Landessekretariat beantragen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- die Einladung zur Veranstaltung
- die Zahlungsbestätigung für den Beitrag zur Teilnahme des Kindes
- die Bestätigung des Meldeamtes des Ferienaufenthaltsortes
- Gehaltsbestätigungen der Eltern zur Ermittlung des Familieneikommens (ohne diese wird nur eine Mindestunterstützung ausbezahlt)
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Brutto-Familieneinkommen und der Anzahl der sorgepflichtigen Personen des Antragstellers.
Für jede Teilnahme ist ein eigener Antrag zu stellen.
Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die alle erforderlichen Unterlagen aufweisen und die innerhalb eines Jahres ab der Teilnahme des Kindes bei uns eingelangt sind.
Pro Jahr wird maximal ein Zuschuss pro Kind für eine Kinderferienaktion, eine Schulschi- und Schulsportwoche und eine Stadt- oder Landschulwoche gewährt.
Ansuchen von Mitgliedern, die bereits in den letzten Jahren einen Kostenzuschuss erhalten haben, können nur dann berücksichtigt werden, wenn die dem Landesvorstand zur Verfügung stehenden Geldmittel nicht bereits aufgrund der Kostenzuschüsse für erstmalig ansuchende Mitglieder erschöpft sind.
Sollten sich mehr Mitglieder um die Übernahme der Kosten an uns wenden, als Geldmittel für diesen Zweck zur Verfügung stehen, wird vom Fürsorgeausschuss eine entsprechende Auslese vorgenommen.
Die Unterlagen können digital an den Landesvorstand Vorarlberg eingereicht werden - E-Mail: vlbgsymbolgoedpunktat
Hier geht es zum
→ Antragsformular
Die GÖD wird die erthaltenen Daten zum Zwecke der Abwicklung der Kinderferienaktion, Wien- oder Landschulwochen sowie Ski- oder Sportschulwochen verarbeiten. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter www.oegb.at/datenschutz ersichtlich