Die GÖD-Familienunterstützung wurde mit 01. April erhöht. Jene Kolleginnen und Kollegen, die bereits vor Inkrafttreten dieser Änderung um Unterstützung angesucht haben, brauchen nicht erneut ansuchen. Sie erhalten die Nachzahlung automatisch im Laufe des Jahres.
Du findest den Antrag für die Familienunterstützung auf unserer Homepage unter Service - Formulare - Familienunterstützung.
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